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  Was ist das?
Release Termin:
10 November 2009
Hersteller:
Infinity Ward

Publisher:
Activision Blizzard
Genre:
Action: 3D-Shooter
Tags:
CoD
Spiel empfehlen:

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oczko1 Besucher Kommentare
Geschrieben von Daniel Boll um 29 Jan 2010 @ 21:16 GBase-Mitarbeiter
Meines Wissens nach macht man sich auch als Käufer beschlagnahmter Titel nicht strafbar.

Und natürlich darf man indizierte (!) Titel legal weiterverkaufen (an Volljährige). Erst wenn sie beschlagnahmt (!) sind, ist der Verkauf strafbar. Und solange obige Spiele nur auf Liste B stehen und nicht von einem Gericht verboten werden, gelten sie auch noch als indiziert.
Von Daniel Boll editiert am 29 Jan 2010 @ 21:19

Geschrieben von tzurk (Kein Mitglied) um 29 Jan 2010 @ 20:18
klar bleibt der besitz legal, hab bisher jedenfalls noch nichts von irgendwelchen spieleverbrennungen oder sonstiges gehört, nachdem ein titel beschlagnahmt wurde ;)

jedenfalls in meinen augen vollkommen übertrieben...... liste b...... aber irgendwie müssen die sich ja wohl abreagieren, nachdem sie die usk 18 version nicht mehr indizieren können :)

Geschrieben von Sky TroN um 29 Jan 2010 @ 20:04
Ist doch das gleiche wie bei Manhunt: Wenn du es nach der Indizierung gekauft hast, darfst du es legal behalten und zocken, aber (weiter-)verkaufen oder kaufen nach der Indizierung ist verboten

Geschrieben von Daniel Schneider um 29 Jan 2010 @ 18:24 GBase-Mitarbeiter
Bleibt bei einer Beschlagnahmung eigentlich der Besitz legal? Also dass man es nur nicht legal kaufen und verkaufen darf?

Ich meine nämlich, dass ich beschlagnahmte Titel der Liste B noch besitzen darf und nur der Verkauf, bzw Kauf illegal wird.

Absolut sicher bin ich mir da aber eben nicht.

Bleibt dann auch fraglich, ob damit nicht Raubkopien "legalisiert" werden.
  4 Kommentare zum Thema gefunden.
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