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Gewaltspiele - USA: Bald verbindliche Altersfreigaben?
Eigentlich hat der US-Bundesstaat Kalifornien, ähnlich wie etwa Deutschland, schon seit 2005 ein Gesetz, das die Abgabe von Gewaltspielen an Minderjährige unterbinden soll. Durch extremen Widerstand seitens der US-Spieleindustrie kam das Gesetz allerdings bislang nicht zur Anwendung, weil sich zahlreiche Gerichtsinstanzen damit beschäftigen mussten. Nun ist
offenbar ein Ende in Sicht
(
Quelle
), nimmt sich doch der Supreme Court - also das oberste Bundesgericht der USA - persönlich des Falls an. Erste Anhörungen sollen in Kürze stattfinden.
Die Spieleindustrie argumentiert, dass verbindliche Altersfreigaben und gesetzlich festgelegte Abgabeverbote an Minderjährige gegen die Meinungsfreiheit verstossen würden. Ausserdem würden Spiele ohne freiwillige Alterseinstufungen, die von der
ESRB
vergeben werden, sowieso nicht ins Sortiment vieler Einzelhändler aufgenommen werden. Auch die Online-Konsolenmarktplätze von
Microsoft
,
Sony
und Konsorten bieten ausschliesslich Spiele mit ESRB-Siegel an. Nach Meinung der Hersteller sei die freiwillige Prüfungspraxis also bereits ausreichend.
Das Gesetz im Detail
Sollte das Gesetz gerichtlich bestätigt werden und somit zur Anwendung kommen, wären all jene Spiele betroffen, in denen "menschenähnliche Wesen verstümmelt, ermordet oder vergewaltigt" werden können. Mit dieser schwammigen Definition unterscheidet sich das US-Gesetz zumindest nicht von ähnlichen Paragraphen in europäischen Ländern. Allerdings sieht die US-Regelung bei Verstössen lediglich eine Geldstrafe von bis zu 1.000 US-Dollar vor, während Händlern in Deutschland theoretisch auch Gefängnisaufenthalt oder fünfstellige Bussgeldbeträge blühen könnten.
Ein Blick auf US-Filmfreigaben
Einer der grossen Verfechter verbindlicher Altersfreigaben für Spiele ist übrigens Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger: "Wir haben eine Verantwortung gegenüber unseren Kindern [...], sie vor den Folgen zu schützen, die extrem brutale Spiele mit sich bringen - eben so, wie wir es bei Filmen längst machen." In den USA dürfen all jene Filme nicht Minderjährigen zugänglich gemacht werden, die eine so genannte NC-17-Freigabe - das Äquivalent zu FSK 18 - erhalten haben. Ähnlich wie in Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung für die Hersteller, ihre Werke zur Altersprüfung einzureichen. Der Unterschied ist aber, dass in den USA für ungeprüft veröffentlichte Filmmedien keine Indizierung droht. Lediglich der Grossteil der US-Kinobetreiber sträubt sich gegen die Aufführung von NC-17- oder Unrated-Werken, weshalb die meisten Filmstudios doch eine Altersprüfung vornehmen lassen. Dem US-Einzelhandel ist das aber ganz im Gegensatz zu ungeprüften Spielen herzlich egal. Das erklärt im Übrigen die Schwemme an Unrated-Fassungen auf dem DVD- und Blu-ray-Markt, die sich meist mit zusätzlichen Szenen von den Kinoaufführungen abheben.
Viel Lärm um nichts?
Was würde das Gesetz also letztlich für die US-Zocker bedeuten? Zunächst würde das nur für den kalifornischen Bundesstaat gelten, allerdings hätten andere US-Bundestaaten dann einen gerichtlichen Freischein für ähnliche Jugendschutzverschärfungen. Im Prinzip geht es also um ein USK 18 Light für Gewaltspiele, das sicherstellen soll, dass Händler solche Titel nur noch gegen Altersnachweis an Kunden herausgeben. Weder Zensuren noch Indizierungen dürften hier zu befürchten sein. Zusätzlich zur Verkaufseinschränkung müssten aber deutlich sichtbare Ab-18-Sticker auf den Verkaufsboxen prangern.
Auf deutsche Zocker wirkt es vermutlich in zweierlei Hinsicht befremdlich, dass die US-Spieleindustrie gegen das vergleichsweise laue Gesetz Sturm läuft. Immerhin stellt sich doch auch die Frage, warum die deutschen Firmenzweigstellen nicht ähnlich radikal-lobbyistische Positionen eingenommen haben, als es um die Novellierung des deutschen Jugendschutzgesetzes ging.
Daniel Boll
am 28 Apr 2010 @ 05:26
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